Lange: Verwaltung muss Bürgervotum zum Bad ernst nehmen

„Es geht nicht um unterschiedliche Buchungsmethoden, sondern um das Geld des Bürgers! Die schwache Vorstellung der Betriebsleitung im Badausschuss zeigt nicht nur das Problem mangelnder Transparenz. Viel gravierender sind die mangelnden wirtschaftlichen Grundlagen und die nicht vorhandene Absicht, das Votum der Bürger wirklich ernst zu nehmen.“ So lautet das Fazit der FDP-Fraktionsvorsitzenden Claudia Lange im Anschluss an die Sitzung des Badausschusses am Dienstag. Die Betriebsleitung konnte fundamentale Fragen nicht beantworten und musste zugestehen, dass schon für das Jahr 2014 gegenüber dem Votum der Bürger mehrere hunderttausend Euro mehr ausgegeben werden sollen. Der Wirtschaftsplan wurde anschließend nicht beschlossen. Die FDP hatte als einzige Fraktion die Mängel im vorgelegten Plan offengelegt, die anderen Fraktionen schlossen sich an.

„Eine Verwaltung, die ihre Planungen nicht mit den Ergebnissen eines Bürgerentscheids abgleicht, scheint das Votum als Blanko-Scheck misszuverstehen. Die Bürger haben nicht entschieden, dass die Verwaltung alles Geld der Welt für das Bad ausgeben darf, sondern haben eine Planung abgesegnet, an die sie doch guten Gewissens glauben durften.“ so die liberale Fraktionsvorsitzende.

Grundlage aller Planungen müsse nach Ansicht der FDP das Zahlenwerk sein, das den Bürgern im Sommer vorgelegt wurde. Die FDP hatte in den Diskussionen um diese Prognose von Anfang an auf die erheblichen Risiken der Planung hingewiesen, die der Steuerzahler zu tragen hätte. „Von Christian Schmid (CDU) mussten wir anschließend lesen, dass es doch hier nur um kaufmännische Rundungsbeträge ginge. Die FDP solle sich mal nicht so anstellen. Bereits jetzt müssen wir aber feststellen, dass die Planungen auf Sand gebaut sind. Wie soll das denn erst nach fünf oder zehn Jahren werden?“ fragt Lange.

Besonders peinlich wäre es aus Sicht der Liberalen, wenn jetzt durch das Werfen von buchhalterischen Nebelkerzen so getan werden soll, als ginge es hier nur um zwei verschiedene Buchungsmethoden. Hier gehe es nicht um technische Fragen der Buchhaltung, hier gehe es um Geld der Bürger und um das Ergebnis einer Bürgerentscheidung, die offenbar bei der Erstellung des Wirtschaftsplans gar nicht zur Grundlage gemacht wurde. „Es gibt nicht zwei Buchungsmethoden, es gibt hierzu  gesetzliche Vorgaben und diese sind für Herrn Altenburg und Frau Kubak identisch, das sollte ein kaufmännischer Geschäftsführer einer so teuren Einrichtung  wohl wissen,“ so Lange abschließend.