Lange: Jetzt endlich über Inhalte diskutieren
„Rundum bestätigt“ fühlen sich die Initiatoren des Bürgerbegehrens zum Bad durch die ausführliche Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der CDU. Die Christdemokraten im Rat und ihr Vorsitzender, Rechtsanwalt Christian Schmid, hatten rechtliche Zweifel am Bürgerbegehren vorgetragen und verschiedene Fragen an die Verwaltung zur Zulässigkeit und zu den Berechnungen eingebracht. Diese Bedenken wurden von der Verwaltung jetzt vollständig zurückgewiesen. So sei allgemein „anerkannt, dass etwa die Schließung und Errichtung städtischer Einrichtungen und Anlagen Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein kann“, schreibt die Verwaltung in ihrer Antwort. Außerdem klärt die Verwaltung die Anfragenden darüber auf, dass nach der aktuellen Gesetzesvorschrift die Kostenschätzung nicht