Entscheidung zum Badneubau – Antrag zur Ratssitzung am 22. Oktober 2015

Claudia Lange

Claudia Lange

Die FDP-Fraktion stellt zur nächsten Ratssitzung unter dem TOP „Neubau Natursolebad-Werne“ folgenden Antrag: Der Rat möge beschließen:

8 Punkte zum weiteren Umgang mit dem Werner Solebad

  1. Ablehnung eines Neubaus ohne Sauna
    Der Rat der Stadt Werne lehnt es ab, nach dem Scheitern der bisherigen Schätzungen ausschließlich auf einer aktualisierten Prognose des Gutachters Altenburg eine Investitionssumme von fast 18 Millionen Euro inklusive Abriss (16,7 Millionen Euro in 2017 plus 1,2 Millionen Euro Abrisskosten) und damit eine langjährige Belastung des städtischen Haushalts von möglicherweise deutlich mehr als zwei Millionen Euro zu genehmigen.
  2. Kritischerer Umgang mit Gutachtern
    Der Rat fordert den Bürgermeister und die Verwaltung auf, in Zukunft nur noch Gutachten, Kostenschätzungen und Prognosen von beauftragten Dritten anzufordern und zu bezahlen, wenn diese eine drastische Vertragsstrafe zahlen müssen, wenn sich die getätigten Aussagen bei weiterer Überprüfung als grob danebenliegend herausstellen.
  3. Schnellstmögliche Wiedereröffnung des Hallenbades für den normalen Badebetrieb
    Bis zur weiteren Klärung der nächsten Schritte ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Badebetrieb zumindest des Hallenbades wieder zu öffnen. Es ist unzumutbar, ein funktionstüchtiges Bad nur für den Vereins- und Schulsport zu unterhalten und normalen Badegästen nicht die Gelegenheit zu geben, ein paar Bahnen zu schwimmen. Eine entsprechende arbeitsrechtliche Regelung mit gekündigten Mitarbeiten sollte dem nicht im Wege stehen.
  4. Offener Umgang mit allen Risiken
    In einer Bürgerversammlung im Kolpinghaus sollten der Bürgermeister und der Gutachter Altenburg zu ihrer Aussage auf der Bürgerversammlung 2013, die zum Bürgerentscheid vorgelegten Prognoserechnungen seien „konservativ und würden alle Risiken abdecken“ öffentlich Stellung nehmen. Auf dieser Bürgerversammlung sollten der Bürgermeister und der Gutachter Altenburg eine echte und ehrliche Risikobetrachtung ihrer Badplanung vornehmen und vorlegen: Wie erhöht sich der jährliche Zuschussbedarf, wenn die Besucherzahlen um 10%,20 % oder 30 % unter der Prognose bleiben? Wie erhöht sich der jährliche Zuschussbedarf, wenn die durchschnittlichen Erlöse pro Besucher um 10%, 20 % oder 30 % unter der Prognose bleiben? Wie erhöht sich der jährliche Zuschussbedarf, wenn die Energiekosten um 10 %, 20 %, 30 % über dem Ansatz liegen werden? Wie erhöht sich der jährliche Zuschussbedarf, wenn die Personalkosten um 10 %, 20 %, 30 % über dem Ansatz liegen werden? Wie erhöht sich der jährliche Zuschussbedarf, wenn die tatsächlichen Baukosten um 10 %, 20 %, 30 % über dem Ansatz liegen werden?Und vor allem: Was passiert, wenn mehrere dieser Risiken gleichzeitig eintreffen? Um wie viele Punkte müsste die Grundsteuer dann noch einmal ansteigen?
  5. Echte Kostenbetrachtung
    Die Aussage des Kämmerers aus der Sitzung des Badausschusses, dass zum Beispiel die Kosten des Abrisses (1,2 Millionen Euro) nicht in die offizielle Kostendarstellung aufgenommen wurden, ist ein erster Schritt, die notwendige Transparenz zu verhindern. Der Rat fordert die Verwaltung auf, immer alle anfallenden Kosten in ihre Kostenübersichten aufzunehmen und diese nicht zu beschönigen.
  6. Privates Engagement
    Ohne deutliches privates Engagement ist das Solebad nicht mehr zu tragen. Der Rat fordert den Bürgermeister auf, die (Wieder-)Gründung eines ‚Fördervereins Solebad‘ zu initiieren. Es gibt ja augenscheinlich ausreichend viele Unterstützer der Sole. Erst wenn mindestens 500.000 Euro aus privaten Mitteln zusammenkommen, sind die entsprechenden Planungen inkl. Sole wieder aufzunehmen. Ein Bad mit über 2 Millionen Zuschuss pro Jahr ist für eine Stadt mit 30.000 Einwohnern alleine nicht mehr zu tragen.
  7. Umgang mit dem Bürgerentscheid
    Der Bürgerentscheid vom September 2013 hat ein klares Ergebnis gehabt, das respektiert werden muss. Es ist aber auch zu konstatieren, dass laut Gesetz zwei Jahre später ein Bürgerentscheid keine Bindungswirkung mehr hat und die Bürger sich damals auf die Versicherungen des Bürgermeisters und des Gutachters verlassen haben, die Risiken seien einkalkuliert. Daher sollte der Bürgermeister prüfen, wie er mit dem Dilemma umgeht und gegebenenfalls eine Fragestellung vorschlagen, mit der ein risikoarmes, zweckmäßiges Bad und alternativ ein Bad mit den Risiken eines Solebades den Bürgern noch einmal zur Abstimmung vorgelegt wird. Dabei sollte der Bürgermeister die Bürger über die Höhe einer notwendigen Steuererhöhung nicht im Unklaren lassen.
  8. Attraktivierung der Innenstadt
    Ein Kernargument für das Solebad war immer die Behauptung, eine enorme Summe würde Jahr für Jahr von Solebadbesuchern in der Innenstadt konsumiert. Da wir mindestens noch vier Jahre auf ein neues Bad warten müssen, sind dringend Schritte einzuleiten, die Innenstadt gegen die Konkurrenz des Internets zu wappnen und weiterhin für Besucher – auch ohne Bad – attraktiv zu halten. Dabei ist vor allem auf die Kreativität und Initiative der privaten Unternehmer (z.B. Wirteverein) zu setzen und weniger auf öffentlich organisiertes Stadtmarketing.

Mit freundlichen Grüßen
Claudia Lange
Fraktionsvorsitzende