„Verwaltung und Ratsmehrheit haben offenbar wenig Interesse, das Solebad in Werne sparsam und wirtschaftlich zu führen.“ Diesen Schluss zieht die örtliche FDP aus den Beratungen des Wirtschaftsplanes für den Bäderbetrieb in der letzten Ratssitzung. Nachdem die Beratungen im zuständigen Ausschuss schon ohne Beschlussfassung blieben, weil wichtige Fragen nicht beantwortet werden konnten, gab sich die Verwaltung aus Sicht der Liberalen auch im Rat keine Mühe, eine beschlussreife Planung vorzulegen.
„Mal eben 100.000 Euro mehr Personalkosten, aber im Gegenzug 100.000 Euro weniger Eintrittsgelder, dafür aber Mehrkosten beim Marketing – der Wirtschaftsplan geht locker mit dem Geld der Bürger um und orientiert sich nur sehr grob an den Vorgaben des Ratsbeschlusses vom Sommer. Aus Sicht der FDP muss dieser Ratsbeschluss nicht nur eine ungefähre Orientierungshilfe sein, sondern eine klare Leitplanke, die die Betriebsleitung einhalten muss,“ fordert FDP-Vorsitzender Artur Reichert. „Das Bad zu leiten, ist keine Verwaltungsaufgabe, sondern eine Managementaufgabe. Da genügt es nicht, einfach nur die Vergangenheit fortzuschreiben und ordentlich Buch zu führen über die Ereignisse. Vielmehr wird vom Management verlangt, das Unternehmen so zu führen, dass die Ziele des Gesellschafters erreicht werden.“
Neben der politischen Kritik untermauern die Liberalen auch ihre rechtlichen Bedenken, die sie im Rat geäußert haben. „Die Unterlagen, die im Rat zur Abstimmung standen, waren grob missverständlich. Auf der Tagesordnung stand die Planung der Jahre 2014 – 2018. Vorgelegt wurde ein Planung 2013 – 2017. Anders als im Betriebsausschuss wurde diesmal behauptet, das Jahr 2013 sei quasi nur nachrichtlich angedruckt, man würde nur die Jahre 2014 ff. beschließen,“ so Reichert. Die Liberalen fordern den Bürgermeister auf, die Widersprüche zwischen den Darstellungen im Ausschuss und den Darstellungen im Rat aufzuklären. Außerdem solle der Bürgermeister klarstellen, dass sowohl für die Natur-Solebad GmbH als auch für den Bäderbetrieb eine fünfjährige Planung, also bis 2018, vorzulegen sei. Für die GmbH regele dies § 108 der Gemeindeordnung, für den Bäderbetrieb § 84 des gleichen Gesetzes.
„Uns kommt es nicht auf juristische Spitzfindigkeiten an. Dass aber sowohl für die GmbH als auch für den Bäderbetrieb klare rechtliche Rahmenbedingungen missachtet werden, wobei es doch um viel Geld geht, wollen wir nicht hinnehmen,“ so Reichert. „Viel schlimmer ist natürlich, dass es keinerlei Beratungen über die Pläne mehr gegeben hat. Die Verwaltung hat auf Nachfrage eine längere Erläuterung für das Jahr 2014 abgegeben, die beweist, wie berechtigt unsere Kritik war. Für die Jahre ab 2015, in denen mehrere Millionen investiert werden sollen, kann man als Ratsmitglied nur viele Fragezeichen an die Planung machen. Statt Antworten zu bekommen, wurde uns juristischer Sand in die Augen gestreut.“
Die FDP lasse, so Reichert, keinen Zweifel daran, dass im Rahmen des Bürgerentscheids auf der Grundlage des Altenburg-Gutachtens die übergroße Mehrheit der Bürger für die große Solebad-Variante war. Damit sei aber kein Blankoscheck auf Kosten der Steuerzahler ausgestellt worden, bei dem es auf 100.000 Euro mehr oder weniger nicht ankomme. Die FDP werde – auf der Grundlage des Mehrheitsentscheids der Bürger – weiterhin Anwalt des wirtschaftlichen Umgangs mit Steuergeldern sein.